Zurück

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Aktivrente

Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober den Gesetzentwurf zur sogenannten Aktivrente beschlossen. Beschäftigte, die das gesetzliche Rentenalter erreichen, sollen bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können.

Mit den geplanten Neuregelungen sollen insbesondere finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter geschaffen werden, um dem demografisch bedingten Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Davon ausgenommen sind allerdings Selbstständige sowie Beamte. Begünstigt sind nur sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.

Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob eine Rente bezogen wird oder diese aufgeschoben wird. Des Weiteren wird die Steuerfreiheit auf Personen beschränkt, die mit Vollendung des 67. Lebensjahres die Regelaltersgrenze überschritten haben.

Kein Wegfall der Sozialversicherungspflicht

Die Sozialversicherungspflicht soll bestehen bleiben, damit auch die Sozialkassen profitieren und die Sozialsysteme entlastet werden.

Die Aktivrente soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und wird nach den Schätzungen des Bundesministeriums der Finanzen bis zu 890 Millionen Euro jährlich kosten.

(BMF / STB Web)

Artikel vom 15.10.2025


 

Nutzungsbedingungen

Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen , mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Der Inhalt dieser Seiten dient nur der allgemeinen Information. Er stellt keine anwaltliche Beratung – juristischer oder anderer Art – dar und soll auch nicht als solche verwendet werden. Wir übernehmen insbesondere keine Haftung für Handlungen, die auf Grundlage des auf dieser Seite enthaltenen Informationsmaterials unternommen werden.