Kanzlei Landmesser Besprechnung

Wie können wir helfen?

Steuererklärung

Aufgrund der Kanzleigröße und der zum Teil unterschiedlichen Spezialisierung der Mitarbeiter können wir ein sehr breites Feld des Steuerrechts mit unserer Beratung abdecken. Dazu zählen vor allem nachfolgend aufgeführten Steuerarten und die zugehörigen Steuererklärungen.

Standartgebiete:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer

 

Spezialgebiete unserer Beratung sind

  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Umwandlungssteuergesetz
  • Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz
  • Grundsteuer

 

Gewinnermittlung

Entsprechend den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erstellen wir für Freiberuflern oder Gewerbetreibenden die jährlichen Gewinnermittlungen.


Für Freiberufler

ist das Handelsgesetzbuch nicht anzuwenden. Von daher können diese zwischen einer Gewinnermittlung durch Saldierung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben innerhalb eines Wirtschaftsjahres oder der Gewinnermittlung durch Bilanzierung wählen. Bei der Bilanzierung werden die einem Wirtschaftsjahr wirtschaftlich zuzurechnenden Erlöse den entsprechenden Aufwendungen unabhängig von der Vereinnahmung oder Bezahlung gegenübergestellt. Hierdurch können sich bei gleicher Geschäfts- und Ertragslage deutliche Verschiebungen in der Höhe des zu ermittelnden Gewinnes von einem Jahr zum anderen ergeben. Obwohl hier im Einzelfall steuerliche Gestaltungsspielräume gegeben sind, wird von dieser einfachen Möglichkeit der Kumulierung oder Verlagerung von Gewinnen in der Praxis oft kein Gebrauch gemacht mit der Begründung eine Bilanzierung sei komplizierter und teurer. Allein die Entscheidung und die sich daraus ergebenden Kosten und Steuerbelastungen sollten dem Mandanten aufgezeigt werden.


Für Gewerbetreibende

für die das Handelsgesetzbuch gilt, besteht eine gesetzliche Bilanzierungsverpflichtung. Ausnahmen sind lediglich Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Diese können ebenfalls zwischen einer Gewinnermittlungsart nach der sogenannten

• Einnahmen/Überschussrechnung oder der
• Bilanzierung

wählen. Hier gelten dieselben Wahlrechte und Konsequenzen wie für die Freiberufler.


Form, Inhalt und Bewertung

Sie sind bei den Gewinnermittlungen gesetzlich reglementiert. Insbesondere bei Einnahmen-Überschussrechnungen muss in der Steuererklärung die Anlage EÜR ausgefüllt werden. Mit dieser werden der Finanzverwaltung durch die standardisierte Form und umfangreiche Zusatzangaben ein tieferer Einblick in das Unternehmen gewährt. Auch dies kann ein Grund sein, zur Gewinnermittlung mittels Bilanzierung zu wechseln.

Darüberhinaus gibt es Bewertungsspielräume, die im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten mit den langfristigen Gewinnerwartungen der Mandanten und den Erwartungen an die gesetzlichen Änderungen abgestimmt werden müssen.

Ferner sind die Jahresabschlüsse heute Grundlage für das Rating der Banken. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses kann auf die Bilanzstruktur kaum noch Einfluss genommen werden. Eine Bilanzstruktur mit der Gewichtung Eigenkapital / Fremdkapital / Anlagenintensität / Liquiditätsgrad ist langfristig zu planen und durch entsprechende unterjährige Steuerung zu beeinflussen. Hier ist neben der Bilanzerstellung eine langfristige Strategie mit den Unternehmen abzustimmen.


Grad der Jahresabschlussarbeiten

Den Umfang der Jahresabschlussarbeiten bestimmen Sie durch die Auftragserteilung. Das einfache Erstellen eines Jahresabschlusses aufgrund der von Ihnen vorgelegten oder von mir gefertigten Buchführung ist gesetzlich ausreichend und die rein monetär günstigste Form. Die Beauftragung von zusätzlichen Beratungsleistungen oder Prüfungshandlungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses erhöht das Vertrauen der Banken in den Jahresabschluss und bringt den Unternehmen zusätzliche Erkenntnisse aus der Jahresabschlusserstellung die in vielen Fällen zu internen Verbesserungen und Kostenersparnissen führen.

Hiervon sind insbesondere die nachstehenden Gebiete betroffen:

• Risikofrüherkennungssystems
• Internes Controlling
• Kostenrechnung
• Auftragsplanung und –steuerung
• Warenwirtschaft


Betriebswirtschaftliche Beratungen

Existenzgründung // Existenzsicherung // Organisation // Sanierung // Beiratstätigkeit

Existenzgründung


Existenzgründer werden in persönlichen Gesprächen auf die Verantwortung, die ein Selbständiger übernimmt, hingewiesen. Es werden Empfehlungen zu Informationsveranstaltungen der IHK oder anderen Berufsverbänden erteilt. Nach eingehender Beratung und Prüfung des Existenzgründungswillens und der Existenzgründungsfähigkeit wird die wirtschaftliche Lage analysiert und ausgearbeitet. Hierbei entsteht in der Regel ein

• Buisinessplan mit Unternehmensgründungskonzept
• Budget
• Finanzbedarfsplanung

Gemeinsam mit den Gründern suchen wir eine finanzierende Bank und nehmen auf Wunsch auch an Gesprächen mit dieser Teil.

 

Existenzsicherungs- & Wachstum


Ein Unternehmen, das die Startphase überstanden hat, kommt danach in eine weit schwierigere Phase: Die Wachstumsphase.
Viele Unternehmer scheitern an einem erfolgreichen Wachstum.


Die Wachstumsphase bringt mehrere Herausforderungen mit sich.

Wachstumsstarke Unternehmen haben mit ihren Produkten einen großen Erfolg. Es werden Mitarbeiter eingestellt und bestehende Projekte abgewickelt. Oft wird übersehen, dass diese Projekte irgendwann zu Ende gehen. Der Existenzgründer ist meist Kundenbetreuer, Vertriebsbeauftragter, Projektleiter, Personaler und kaufmännischer Leiter in einer Person. Nachfolgeprojekte sind wegen Arbeitsüberlastung in den vergangenen Monaten nicht akquiriert worden. Der Aufbau einer betrieblichen Struktur wurde versäumt. Es fehlen übliche Steuerungsinstrumente, wie aktualisierte Akquisitionslisten, Auftragsbestandsverzeichnisse, Budgetplanungen, Personalplanung und Finanzplanungen. Hierdurch werden Engpässe zu spät erkannt und es kommt zu bedrohlichen Schieflagen.

Gleiches gilt bei langfristig zu fertigenden Kundenaufträge. Ohne die notwendige Liquiditätsplanung und Vorfinanzierung kann aus einem gewinnversprechenden Auftrag schnell ein Risiko für den gesamten Betrieb werden.

Ein weiteres immer wieder anzutreffendes Problem sind Verträge. Viele Unternehmer verfügen wegen der entstehenden Kosten oft nicht über die Bereitschaft, Verträge durch juristischen Rat im Vorfeld prüfen zu lassen.

Oftmals fehlt auch die Erfahrung und die Kenntnis, was welche Vertragsklausel bedeutet und für Konsequenzen mit sich führt.

Für diese Unternehmensphase haben wir jeweils individuell anzupassende Konzepte der laufenden Betreuung, des Coachings sowie des Outsourcings entwickelt, die durch unser Dienstleistungsangebot im Bereich des Personalmanagements, der Finanzbuchhaltung sowie der Beiratstätigkeit sinnvoll ergänzt werden können.

 

Organisationsberatung


Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Aufbaus, der Verbesserung oder der Überwachung Ihrer kaufmännischen Unternehmensstrukturen.


Besondere Schwerpunkte der Beratung sind

Interne Kontrollsysteme

• Aufbau- und Ablauforganisation der Verwaltung und
• Buchhaltung

Risiko- und Chancenmanagementsysteme

• mit Risikofrüherkennungssystemen

Kosten und Leistungsrechnung

• mit Budget, Finanzplanung und Soll/Ist Analyse

Innenrevision


Diese kaufmännischen Organisationsschwerpunkte eines Unternehmens sind bei unsere Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes bei jeder gesetzlichen Jahresabschlussprüfung zu analysieren und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu beurteilen. Wir verfügen daher in diesen Bereichen über eine umfangreiche Erfahrung und einen tiefen Einblick in unterschiedliche Branchen und Unternehmensstrukturen.

Auch sind wir nicht nur beim Aufbau oder der Reorganisierung dieser Systeme behilflich. Gerne bieten wir an, diese Tätigkeiten für Sie als externer Dienstleister in Ihrem Unternehmen zu erbringen oder Ihre Mitarbeiter entsprechend zu unterstützen und dadurch einen Ausbildungs- und Trainingseffekt bei Ihren Mitarbeitern zu erzielen.

 

Sanierungsberatung


Gemeinsam mit kooperierenden Rechtsanwälten beraten wir anhaltend ertragsschwache Unternehmen.

Mit den Firmen erstellen wir ein Überschuldungsgutachten, welches eine Fortführungsprognose beinhaltet. Anhand der Fortführungsprognose werden die weiteren wirtschaftlichen Sanierungsschritte geplant und realisiert oder unter Beachtung der Vorschriften der Insolvenzordnung und des Strafgesetzbuches die Liquidation oder Insolvenz des Unternehmens betrieben.

 

Beiratstätigkeit


Unter Beiratstätigkeit verstehen wir, dem Unternehmer als Sparringspartner zur Verfügung zu stehen. Die Devise lautet nicht nur: sparen, Effizienz steigern und rationalisieren; stattdessen gehört die gesamte Geschäftsentwicklung regelmäßig überprüft und hinterfragt.


  • Was hat die Gesellschaft im letzten Quartal oder Jahr besser gemacht als die Konkurrenz
  • Welche Marktchancen bieten sich
  • Wie können diese umgesetzt werden
  • Wie stellt sich die Firma auf dem Markt dar
  • Wo sind die stärken und Schwächen des Unternehmens

Bei der Überprüfung Ihrer Gesellschaft müssen Sie diese aus der Sicht Ihrer Kunden hinterfragen. Nur diese entscheiden in der letzten Konsequenz über die Frage von Sein oder Nichtsein. Diese Themen, die für jeden Unternehmer eine Selbstverständlichkeit sind, werden beim Druck des Tagesgeschäftes oft übersehen oder bewusst hintenangestellt.

Ein regelmäßig zusammenkommender Beirat mit externen Spezialisten zwingt Sie, sich diesen Themen zeitnah und dauernd zu stellen.

Wirschaftsprüfung

Im Bereich der Wirtschaftsprüfung führen wir überwiegend betriebswirtschaftliche Prüfungen im Sinne des § 2 WPO durch.


Dies sind insbesondere:

Gesetzliche Jahresabschlussprüfungen

Sonderprüfungen

Prüfung des Abhängigkeitsberichtes
Gründungsprüfungen, Nachgründungsprüfungen
Sonderprüfungen bei Verschmelzungen (Umwandlungsgesetz)
Vertrags- und Eingliederungsprüfungen
Überschuldungsprüfungen

Due Diligence bei Unternehmenskauf/ -verkauf/ -nachfolge

Unternehmensbewertung
Financial Due Diligence
Tax Due Diligence



Anstelle der Prüfungstätigkeit selbst, beraten und begleiten wir Sie auch gerne bei der Vorbereitung oder Durchführung derartiger Prüfungen durch andere Wirtschaftsprüfer.


Vermögensstrukturplanung

Wir sind keine Vermögensberater. Von daher erheben wir nicht den Anspruch, zu wissen, welche Kapitalanlagen die richtigen sind.



Im Rahmen der Vermögensstrukturplanung behandeln wir das Vermögen und die Erträge unserer Privatmandanten genauso, wie dies für unsere Firmenkunden aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht.

Das Vermögen wird einzeln erfasst und in einer Art Bilanz übersichtlich ausgewiesen. Für die einzelnen Vermögensgegenstände oder Anlagen werden Budgets erstellt, aus denen sich die für die Zukunft erwarteten Erträge und Renditen ergeben. Hieraus erstellen wir eine Steuervorausschau.

Anhand dieser Unterlagen kann der Mandant regelmäßig die Entwicklung der Kapitalanlagen überprüfen und hinterfragen, ob die einzelne Kapitalanlage seinen Erwartungen entspricht, sie gehalten oder ausgetauscht werden soll. Durch die gegliederte Vermögensübersicht ist es möglich, die Anlagen und Risikostruktur des Vermögenszusammensetzung zu verfolgen und gemäß den individuellen Investitionsvorlieben Vermögensumschichtungen vorzunehmen.

Die Auswertungen besprechen wir mit unseren Mandanten in regelmäßigen Abständen. Oft nehmen wir auch an Besprechungen mit Vermögensberatern und Banken teil.


Finanzbuchhaltung

Finanzbuchführung

Basierend auf den uns von unseren Mandanten regelmäßig übergebenen Belegen erstellen wir für diese die Finanzbuchhaltung. Wir verwenden hierzu das Buchhaltungssystem der DATEV e.G. Je nach Mandantenanforderung wird das Leistungsspektrum variiert:


Wir erstellen die Mandantenbuchhaltung

Je nach Firmengröße und Anforderungsprofil übergibt uns der Mandant in regelmäßigen Abständen die vorsortierten Buchungsbelege. Je nach Umfang der Belege bevorzugen wir eine digitale Verarbeitung der Belege. Entweder scannt der Mandant die Belege selbst und lädt diese in das Programm DATEV Unternehmen Online oder er übergibt uns den monatlichen Pendelordner, in dem die Belege nach einer bestimmten Reihenfolge abgelegt sind. Wir werden diese anschließend mit einem Hochleistungsscanner digitalisieren und anschließend ebenfalls digital weiterverarbeiten.

Unsere Mandanten erhalten anschließend wichtige betriebswirtschaftliche Auswertungen. Gerne können diese individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Standartmäßig erstellen wir die folgenden Auswertungen:

  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Summen- und Saldenliste
  • Offene Posten Liste
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Falls gewünscht eine Kostenstellenauswertung

Wenn Sie Ihre Buchhaltung nicht vollständig auslagern möchten, übernehmen wir auch gerne Teile Ihrer Buchhaltung. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl oder Entwicklung eines maßgeschneiderten Systems.


 Mandant bucht selbst

Unsere Mandanten können mit jedem gängigen Buchhaltungssystem buchen. Wir sind gerne bereit unseren Mandanten bei der Einrichtung der Buchführung und eines sinnvollen individuellen Kontenplanes zu helfen. Soweit gewünscht, überwachen wir vor Ort die Mandantenbuchführung in regelmäßigen Abständen und gewährleisten so die Qualität der Mandantenbuchführung. Für Ihre Mitarbeiter ergibt sich hierdurch ein hoher Grad an Sicherheit und ein ständiger Trainingseffekt durch learning by doing.

Idealerweise verwendet der Mandant ebenfalls die Buchhaltungssoftware der DATEV e.G.


Lohnbuchhaltung

Im Rahmen des Lohnbuchhaltungsangebotes erstellen wir basierend auf den uns überlassenen Informationen

  • An- / Abmeldungen von Mitarbeitern bei den Sozialversicherungsträgern
  • monatliche Beitragsmeldungen zu den Krankenkassen
  • Beitragsmeldungen zu den Berufsgenossenschaften
  • Meldebogen für die Arbeitsämter
  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Elektronische Weiterleitung von Zahlungsvorschlägen an Ihre Bank über das DATEV REchenzentrum
  • Buchungsliste zur Buchung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen in der Finanzbuchhaltung

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sorgen wir für den termingerechten online-Transfer der Meldungen an die Sozialversicherungsträger und die Finanzämter.

Darüber hinaus garantieren wir die Archivierung und Lesbarkeit der elektronischen Daten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Zudem arbeiten wir mit dem DATEV Modul „Arbeitnehmer Online“. Hierdurch erhalten Ihre Mitarbeitern Zugang auf eine Cloud, in welcher sämtliche eigene Lohnauswertungen archiviert sind. Das monatlich mühsame Ausdrucken, Kuvertieren und Verteilen von Lohnabrechnungen ist damit Geschichte. Mitarbeiter haben von Überall Zugriff auf die eigenen Abrechnungen. Der Datenschutz ist dabei natürlich gewährleistet.